Naturgefahrenermittlung
Gefahrenzonenplanung
Prüfung der hydrogeologischen und hydraulischen Gefahr gemäß Art. 10 des D.LH. Nr. 42/08
Prüfung der hydrogeologischen und hydraulischen Kompatibilität gemäß Art. 11 des D.LH. Nr. 42/08
Erstellung von Risikozonenplänen
Zivilschutzplanung
Nachweise und Analyse der Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren
Modellierung von Muren
Steinschlaggefahr