Erstellung von geologischen Berichten gemäß Art. 1 der Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetzes (DLH nr. 5 vom 23.02.1998) und gemäß Technischen Vorschriften für Bauwerke M.D. 14.01.2008.
Geologische Modellierungen und Simulationen.
Hoch-Tiefbau (Strassenbau, Tunnelbau, Dämme und Deiche, Aufstiegsanlagen und Sportanlagen.
Charakterisierung des Untergrundes
Kartographie
Publikationen mit Verfassung von geologischen Texten sowie einrichten von geologischen Wanderwegen für das Dolomiten Welterbe UNESCO.
Geologische Modelle die durch Schnitte und Unterlagen Veranschaulicht werden.